AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Harnisch Display GmbH
Herzog-Adolf-Str. 1
65812 Bad Soden am Taunus

  1. Allgemeines und Preise Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten folgende Lieferung- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. ges. MwSt. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung. Eine Versendung / Lieferung geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
  2. Lieferzeit Angegebene Lieferfristen gelten annähernd. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitseinstellung und Aussperrung, verspäteter Materialeingang bei uns oder unserem Lieferanten, verlängern die Lieferzeit angemessen. Verzugsschäden oder Annullierung eines Auftrages wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
  3. Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist völlig verlustfrei zu leisten, und versteht sich bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung mit 2 % Skonto, bei Barzahlung der Rechnung innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto. Bei Zeitüberschreitungen sind vom 31. Tage an die banküblichen Zinsen und Spesen von dem Abnehmer in voller Höhe zu tragen. Diese stellen sich auf 1 % über den jeweiligen Landeszentralbankdiskont. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund vorheriger Vereinbarung. Sie gelten erst dann als Bezahlung, wenn sie eingelöst sind. Wenn während der Vertragsdauer eine ungünstige Gestaltung der Kreditfähigkeit des Käufers dem Lieferer bekannt wird, oder wenn seitens des Käufers die Bezahlung fälliger Rechnungen nicht bedingungsgemäß erfolgt, werden sämtliche Forderungen der Lieferfirma sofort fällig, wobei das Rücktrittsrecht von laufenden Verträgen vorbehalten bleibt.
  4. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung. Das Eigentum geht erst dann über, wenn auch alle in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks beglichen sind. Bei Nichterfüllung der Käuferpflichten kann der Verkäufer die Ware, auch ohne Gerichtsurteil, jederzeit entfernen oder beliebig darüber verfügen. Der Käufer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten werden, welcher diese Abtretung hierdurch annimmt.
  5. Gewährleistung

a) Ist die vertraglich zu erbringende Leistung bzw. der Leistungsgegenstand mangelhaft oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- und Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Kosten für Rücksendungen vom Ort des Käufers oder dessen Lager trägt der Käufer.

b) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

c) Dem Verkäufer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Auf Wunsch des Verkäufers ist diesem die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst festzustellen.
Beanstandungen an der Stückzahl der gelieferten Waren müssen spätestens innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware, an den Preisen spätestens innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Rechnung erfolgen.

d)
Stellt sich ein Mangel heraus, zu dessen Nacherfüllung der Verkäufer verpflichtet ist, und befindet sich die Ware an einem anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung oder dem Wohnsitz des Käufers, ist diese vom Käufer an die gewerbliche Niederlassung des Verkäufers zur Nacherfüllung zu verbringen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind vom Verkäufer zu tragen. Ist ein Verbringen an die gewerbliche Niederlassung des Verkäufers nicht möglich, oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen für die Parteien oder eine Partei möglich, ist die Nacherfüllungspflicht, soweit diese besteht, an dem Ort vorzunehmen, an dem sich die Ware vertragsgemäß befindet.
Wird die Ware nach der Lieferung des Verkäufers oder auf Wunsch des Käufers durch den Verkäufer an einen anderen Ort als die betreffende Niederlassung oder den betreffenden Wohnsitz des Käufers verbracht, und befindet sich dieser Ort außerhalb des Landes (Ausland) der Niederlassung oder des Wohnsitzes des Käufers, so sind die bei einer bestehenden Nacherfüllungspflicht und Vornahme derselben hierdurch entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen, es sei denn, dieses Verbringen ins Ausland entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.

e) Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der Käufer die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt hat, oder wenn Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten am bemängelten Gegenstand ohne unsere Zustimmung ausgeführt wurden.

f) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz oder an dessen Stelle tretende Ansprüche beschränkt sich auf grobe fahrlässige bzw. vorsätzliche Pflichtverletzung des Verkäufers und auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist. Diese Beschränkung gilt ebenfalls nicht, falls es sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

  1. Bemusterung Zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Skizzen, Muster und sonstige Arbeitsunterlagen bleiben unser Eigentum. Sie sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. Gerichtsstand / anzuwendendes Recht Für Besteller, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Darmstadt für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche als Gerichtsstand vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart.
  3. Gültigkeit dieser Bedingungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der gegebenenfalls unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Änderungen oder Ergänzungen behalten wir uns vor. Bei Auftragserteilung gilt als Voraussetzung, dass die vorstehenden Bedingungen dem Besteller bekannt und von Ihm anerkannt sind.